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   OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15 (https://dejure.org/2018,69147)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.2018 - 1 LB 17/15 (https://dejure.org/2018,69147)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 2018 - 1 LB 17/15 (https://dejure.org/2018,69147)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Senats vom 08.03.2013 durch Urteil von 18.06.2015 (4 C 4.14, BVerwGE 152, 219 ff.) aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, soweit das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage gegen die Baugenehmigung vom 24.07.2009 für den Schweinemaststall abgewiesen hat.

    Diese Vorschrift ist - ggf. i. V. m. § 3c Satz 5 UVPG - analog auch auf den Fall einer sog. nachträglichen Kumulation anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 18.06.2015, a.a.O., Rn. 16-18; vgl. dazu § 10 UVPG n. F.).

    (1) Was - zunächst - die Voraussetzungen einer Kumulation anbetrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.06.2015 (a.a.O.) entschieden, dass ein enger Zusammenhang i. S. d. § 3b Abs. 2 S. 1 UVPG und das (diesbezügliche) Merkmal des "selben Betriebs- oder Baugeländes" zwar eine "räumliche Komponente" habe, maßgeblich seien insoweit aber nicht.

    (2) Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2015 (a.a.O.) ergibt sich - darüber hinaus - in tatsächlicher Hinsicht, dass die o. a. Voraussetzungen einer Kumulation des Schweinemaststalls in Bezug auf den Betrieb auf dem Grundstück ... erfüllt sind (a.a.O., Rn. 26).

    (3) Zur Frage eines - eine Kumulation begründenden - räumlich-funktionalen Zusammenhangs des genehmigten Schweinemaststalls auch zu den auf dem Grundstück E-Straße befindlichen Stallungen lässt sich dem Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2015 (a.a.O.) nichts entnehmen.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.06.2015 (a.a.O., Rn. 21) ausgeführt:.

    Darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.06.2015 (a.a.O., Rn. 27) hingewiesen, insbesondere darauf, dass nach § 3b Abs. 3 Satz 3 UVPG in Bezug auf den Standort ... die Tierplatzzahlen nur insoweit zu berücksichtigen sind, als sie über den Bestand hinausgehen, der bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist gem. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 85/337/EG (UVP-Richtlinie) am 05.07.1988 bzw. bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist gem. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 97/11/EG (UVP-Änderungsrichtlinie) am 14.03.1999 erreicht war (vgl. jetzt § 10 Abs. 6 UVPG).

    (1) Wenn man dem folgt und die Zahlen auch auf die Stichtage 05.07.1988 bzw. 14.03.1999 bezieht, würde der nach Nr. 7.11.3 der Anlage 1 zum UVPG maßgebliche Wert "100" nicht überschritten (s. Rn. 21 und 27 des Urt. des BVerwG v. 18.06.2015, 4 C 4.14):.

    Bei Berücksichtigung des Gesamtabzugs verbleiben 67, 8 % (114,1-46,3), so dass der maßgebliche Wert "100" gem. Nr. 7.11.3 der Anlage 1 zum UVPG nicht überschritten würde (s. Rn. 21 und 27 des Urt. des BVerwG v. 18.06.2015, 4 C 4.14).

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 18.06.2015 (a.a.O., Rn. 21) zum selben Ergebnis gekommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Hinsichtlich des Bescheides vom 06. Januar 2010 (Baugenehmigung für Güllebehälter) verbleibt es bei der Entscheidung des Senats im Urteil vom 08. März 2013 (1 LB 5/12).

    Auf die Anträge des Beklagten und der Beigeladenen hat der Senat durch Beschluss vom 04.04.2012 deren Berufungen zugelassen und - nach Durchführung eines Orts- und Erörterungstermins durch die Berichterstatterin - den Berufungen durch Urteil vom 08.03.2013 (1 LB 5/12) stattgegeben und die Klage unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils abgewiesen.

    Insoweit kann auf das Urteil des Senats vom 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - (bei Juris Rn. 34) Bezug genommen werden.

    Eine Verletzung subjektiver Rechte der Kläger ist - weiter - auch nicht daraus abzuleiten, dass das Vorhaben nach ihrer Auffassung nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist, da damit keine drittschützende Frage angesprochen wird (Senatsurteil vom 08.03.2013 - a.a.O., bei Juris Rn. 72).

    Das gelte auch für Ammoniakbelastungen (NH 3 ) und sog. Bioaerosole (s. Senatsurteil vom 08.03.2013, a.a.O, bei Juris Rn. 91-92).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O., Rn. 48 f.) in Bezug auf den Standort ... abgelehnt, da die dort vorhandenen Rinder- und Schweinehaltungsbetriebe durch den genehmigten Schweinemaststall nicht i. S. d. § 2 UVPG erweitert oder geändert worden sind.

    Im Lichte der o. a. rechtlichen Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Annahme eines funktionalen Zusammenhangs auch relevant, dass sowohl der Betrieb auf dem Grundstück ... als auch der genehmigte Schweinemaststall über eine gemeinsame Flächennutzung miteinander verbunden sind (Erzeugung von Tierfutter, Ausbringungsfläche für Gülle); diesem Umstand hatte der Senat in seinem Urteil vom 08.03.2013 (a.a.O., Rn. 53) noch keine Bedeutung beigemessen.

  • EuGH, 12.04.2018 - C-323/17

    People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Soweit der EuGH in seinem Urteil vom 12.04.2018 (C-323/17, EuZW 2018, 432) den Klägern "des Ausgangsverfahrens", zu denen neben einer Nichtregierungsorganisation [People Over Wind] auch eine Privatperson [Peter Sweetman] gehörten, ein "Recht darauf" zuerkennt, an einem Verfahren zum Erlass einer Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung eines Plans oder Projekts mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt beteiligt zu werden, verweist er in seiner Urteilsbegründung (a.a.O., bei Juris Rn. 39) auf die o. g. Rn. 49 des EuGH-Urteils vom 08.11.2016, die sich mit den Rechten von Nichtregierungsorganisationen befasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2017 - 2 M 118/16

    Feldhamster dürfen vorerst nicht umgesiedelt werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Soweit die Kläger demgegenüber auf einen Beschluss des OVG Magdeburg vom 03.01.2017 (2 M 118/16, NuR 2017, 124) verweisen, ergibt sich daraus nichts anderes; jene Entscheidung betraf die Überprüfungsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung, nicht aber - wie hier - von Privatklägern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 2 A 1434/13

    Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Der maßgebliche Bestand richtet sich nach dem "verfahrensrechtlich verfestigten" Status bzw. nach dem "verfahrensmäßig bestandsgeschützten" Status der betroffenen Anlagen (vgl. Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, Kommentar, 2012, § 3b UVPG, Rn. 25 und Rn. 42; OVG Münster, Urt. v. 17.06.2014, 2 A 1434/13, BauR 2014, 316 [bei Juris Rn. 94, 107]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Verfahrensvorschriften kommt grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zu (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.10.2008, 1 A 11330/07, DVBl. 2009, 390 [bei Juris Rn. 35]).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Für nicht privilegierte Nutzungen im Außenbereich - insbesondere eine Wohnnutzung, wie sie (auch) im Falle der Kläger gegeben ist - hat der Senat bereits entschieden, dass diesen regelmäßig ein höherer Geruchsimmissionswert als 0, 15 (= Wahrnehmungshäufigkeit von 15 % der Jahresstunden) zuzumuten ist (Beschl. v. 27.11.2014, 1 LA 52/14, NordÖR 2015, 169 ff. sowie Beschl. v. 04.08.2016, 1 MB 21/15, Juris [Rn. 21, 24]; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2014, 1 LA 60/13, AUR 2014, 316), da im Außenbereich stets damit zu rechnen ist, dass sich dort privilegierte landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechenden Immissionen ansiedeln.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2016 - 1 MB 21/15

    Verwendung und Anwendung der Immissionsrichtwerte der GIRL (juris:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Für nicht privilegierte Nutzungen im Außenbereich - insbesondere eine Wohnnutzung, wie sie (auch) im Falle der Kläger gegeben ist - hat der Senat bereits entschieden, dass diesen regelmäßig ein höherer Geruchsimmissionswert als 0, 15 (= Wahrnehmungshäufigkeit von 15 % der Jahresstunden) zuzumuten ist (Beschl. v. 27.11.2014, 1 LA 52/14, NordÖR 2015, 169 ff. sowie Beschl. v. 04.08.2016, 1 MB 21/15, Juris [Rn. 21, 24]; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2014, 1 LA 60/13, AUR 2014, 316), da im Außenbereich stets damit zu rechnen ist, dass sich dort privilegierte landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechenden Immissionen ansiedeln.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Lediglich anzumerken ist, dass der Senat bereits entschieden hat, dass weder die FFH-Richtlinie und dort Art. 6 Abs. 1-3 (bzw. in deren Umsetzung in § 34 Abs. 1 BNatSchG) noch die Århus-Konvention bzw. das deutsche Zustimmungsgesetz dazu Individualklägern ein Klagerecht bzw. einen Aufhebungsanspruch vermitteln (Beschl. des Senats v. 28.10.2014, 1 MB 5/13, NuR 2015, 652; ebenso: OVG Münster, Beschl. v. 29.08.2012, 2 B 940/12, NuR 2014, 659).
  • EuGH, 14.12.2017 - C-243/16

    Miravitlles Ciurana u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15
    Das Gleiches gilt auch für das Urteil des EuGH vom 08.11.2016 (C-243/16 [ Slowakischer Braunbär II ], NuR 2016, 840).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 2 B 940/12

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage des Typs

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14

    Genehmigung eines Flächennutzungsplans bei Geruchsimmissionen; (kein)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

  • EuGH, 21.03.2013 - C-244/12

    Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für

  • BVerwG, 24.02.2014 - 4 B 28.13

    Revisionszulassung; Begriffsklärung des Begriffs "enger Zusammenhang" im Rahmen

  • VG Schleswig, 05.03.2024 - 2 B 3/24

    Zugang von Umweltvereinigungen zu einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass sie die Nutzung des Schweinestalls auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, in dem die Aufhebung der ursprünglich erteilten Genehmigung bestätigt wurde (Urt. v. 28. September 2018 - 1 LB 17/15), und dem anschließenden Erlass einer Nutzungsuntersagung durch den Antragsgegner fortgesetzt hat.
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